Artículo
Chantage als Ausbeutung – Über das Unrecht der bedingten Androhung erlaubter Taten
Fecha de publicación:
03/2013
Editorial:
De Gruyter
Revista:
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft
ISSN:
0084-5310
e-ISSN:
1612-703X
Idioma:
Alemán
Tipo de recurso:
Artículo publicado
Resumen
Die Chantage könnte als die bedingte Androhung einer erlaubten Tat definiert werden. Ein Beispiel dafür wäre Folgendes: Beispiel 1: T fordert von O Geld, ansonsten gehe er zu dessen Nachbarn und sage ihnen, dass O vor zehn Jahren als Sexualtäter bestraft wurde. Diese Tat scheint offensichtlich falsch zu sein. Warum das aber so ist, steht nicht eindeutig fest. Das Problem kann auf verschiedene Arten präsentiert werden. Eine Möglichkeit wäre zu fragen, wieso zwei erlaubte Taten zusammen ein Unrecht ergeben können. Der typische Fall der Chantage besteht darin, dass man nicht nur etwas Erlaubtes ankündigt, sondern auch etwas Erlaubtes verlangt . Eine andere Möglichkeit wäre zu fragen, wieso jemand etwas Illegales macht, indem er eine fakultative Handlung androht. Wenn man das Angedrohte nach Belieben begehen darf, sollte man auch damit drohen dürfen, sowie mitteilen dürfen, unter welchen Bedingungen man das Angedrohte nicht verwirklichen würde. In der deutsch- und englischsprachigen Literatur werden verschiedene Lö- sungen vorgeschlagen. Es gibt Autoren, die behaupten, die Chantage sei die paradigmatische Straftat und andere, die sagen, es gebe nichts Falsches an diesen Handlungen. Wieder andere schlagen vor, Differenzierungen zu machen, je nachdem wem was angekündigt wird. In diesem Aufsatz werde ich das Problem zunächst näher darstellen und einige ausgewählte Lösungsansätze der Literatur kritisieren. Danach werde ich zeigen, dass die Chantage eine Art Ausbeutung darstellt, und dass daraus folgt, dass die Legitimation der Strafbarkeit der Chantage in Frage gestellt werden muss.
Palabras clave:
Chantage
,
Ausbeutung
,
Nötigung
,
Unrecht
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Citación
Peralta, José Milton; Chantage als Ausbeutung – Über das Unrecht der bedingten Androhung erlaubter Taten; De Gruyter; Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft; 124; 4; 3-2013; 881-905
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